Das Kernkabinett traf sich am Freitag, den 29. Mai, mit dem Ziel, die Umrisse des künftigen dritten Teils des Föderalen Plans für den sozialen und wirtschaftlichen Schutz zu definieren. Zur Erinnerung: Die ersten beiden Teile dieses Plans wurden am 6. und 20. März 2020 aktiviert. Sie umfassten eine Reihe von Maßnahmen zugunsten von Arbeitnehmern, Selbständigen und Unternehmen in Schwierigkeiten.
Bei diesem Teil geht es darum, für die kommenden Monate die Stützungsmaßnahmen bezüglich der Kaufkraft, der Beschäftigung und der Wirtschaftstätigkeit fortzuführen und auszubauen.
Diese neue Phase des föderalen Plans für den sozialen und wirtschaftlichen Schutz stützt sich auf vier Säulen.
- Einige der in den letzten Monaten ergriffenen transversalen Maßnahmen werden verlängert, so z. B. die Kurzarbeit, das Überbrückungsgeld oder der „Corona-Elternurlaub“.Diese Entscheidungen entsprechen dem Willen der Sozialpartner.
- Die Föderale Regierung wird neue transversale Maßnahmen vorschlagen, die auf die Sicherung der Arbeitsplätze, die Stützung der Kaufkraft, den sozialen Zusammenhalt und die Überlebensfähigkeit der Unternehmen abzielen; eine conditio sine qua non, um die Folgen dieser beispiellosen Krise so weit wie möglich abzufedern. So ist z. B. ein fiskalischer Anreiz in Form eines reduzierten Berufssteuervorabzugs vorgesehen, um Menschen in Kurzarbeit die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu erleichtern. Andere Maßnahmen sollen die Solvenz der Unternehmen sichern, Investitionen fördern oder zur Sicherung der Beschäftigung in unserem Land beitragen.
- Die Föderale Regierung beabsichtigt, gezielter auf die Schwierigkeiten bestimmter Sektoren, darunter das Gastgewerbe, der Kultur- und Veranstaltungssektor, zu reagieren, die aufgrund der Art ihrer Aktivitäten besonders unter den Einschränkungen gelitten haben. Folglich werden sektorspezifische Maßnahmen vorgeschlagen, darunter eine Senkung der Mehrwertsteuer, die Einführung eines „HoReCa-Schecks“ und eine Erhöhung der Abzugsfähigkeit von Geschäftsspesen.
- Die Föderale Regierung plant außerdem eine einmalige Prämie von 250 Euro für Empfänger des Eingliederungseinkommens, Behinderte sowie Rentner, die Anspruch auf die Einkommensgarantie für Betagte (EGB) haben.
Dieser dritte Teil des föderalen Plans für den sozialen und wirtschaftlichen Schutz wird diesen Samstag dem Kernkabinett, das um die zehn Parteien, die die Regierung tragen, erweitert wurde, zu einer ersten Aussprache vorgelegt. Letztere können ebenfalls ihre Vorschläge einbringen. Angestrebt wird ein globaler Ansatz, der auch Vorschläge aus dem Plenum berücksichtigt und der im Parlament eine möglichst breite Unterstützung findet.
Im Anschluss daran werden die Beratungen mit den Sozialpartnern über Maßnahmen zur Arbeitsorganisation fortgesetzt.