Der Konzertierungsausschuss tagte am Donnerstag, dem 9. Juli, in Anwesenheit der Mitglieder der Expertengruppe für die Exit-Strategie (GEES). Bei dieser Gelegenheit legten diese der politischen Führung einen neuen Bericht vor, in dem sie eine Ausweitung der Maskenpflicht empfehlen. Sie schließen sich damit der Stellungnahme des Hohen Gesundheitsrats an. Auf dieser Grundlage beschloss der Konzertierungsausschuss, die Maskenpflicht in Übereinstimmung mit den neuen Empfehlungen der GEES auszuweiten.
Es sei daran erinnert, dass das Tragen einer Maske bereits in bestimmten Situationen vorgeschrieben war, so z. B. in öffentlichen Verkehrsmitteln oder bei Kontaktberufen (Friseure usw.).
Ab Samstag, 11. Juli, gilt die Maskenpflicht nun auch in folgenden Bereichen:
- in Geschäften und Einkaufszentren;
- in Kinos, Theatern, Konzertsälen, Konferenzräumen, Auditorien, Gotteshäusern, Museen und Bibliotheken.
Diese Liste kann sich im Laufe der Zeit je nach der epidemiologischen Situation in unserem Land ändern. Das Tragen einer Schutzmaske wird auch in anderen Situationen dringend empfohlen.
Bürger, die der Maskenpflicht in den oben genannten Situationen nicht nachkommen, können gemäß dem Ministerialerlass strafrechtlich belangt werden. Darüber hinaus sieht der Ministerialerlass ausdrücklich die Möglichkeit vor, solche Einrichtungen zu schließen, die wiederholt gegen die geltenden Bestimmungen verstoßen.
Zur Erinnerung: Die Maskenpflicht gilt nicht für Kinder unter zwölf Jahren. Für Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, sind Sonderregelungen vorgesehen.
Der Nationale Rat für Sicherheit wird diesen Beschluss am kommenden Freitag auf elektronischem Wege ratifizieren.
Die Behörden erinnern nachdringlich daran, dass die Maske einen zusätzlichen Schutz darstellt, der die Menschen nicht von der Beachtung der sechs „goldenen Regeln“ entbindet, d. h.:
- Beachtung der Hygienemaßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen
- Förderung von Aktivitäten im Freien
- Besondere Aufmerksamkeit für gefährdete Gruppen
- Einhaltung, soweit möglich, eines Sicherheitsabstands von 1,50 m
- Begrenzung der Kontakte (15 Personen pro Woche)
- Begrenzung von Versammlungen (15 Personen)
Diese sechs goldenen Regeln bilden die Hauptverteidigungslinie gegen das Virus.