Bei der elektronischen Sitzung der Ministerrats am Dienstag, 24. März, wurde beschlossen, dass Artikel 1 § 1 des Ministerialerlasses vom 23. März 2020 Friseure künftig nicht mehr ausschließt. Zur Erinnerung: Sie konnten bisher unter der Bedingung geöffnet bleiben, dass sie ihre Kunden nur nach Terminvereinbarung und jeweils einzeln und unter größtmöglicher Beachtung der Vorschriften zur sozialen Distanz bedienen. Diese Ausnahme gilt ab heute um Mitternacht nicht mehr.

Die verschiedenen Maßnahmen im Kampf gegen Covid-19 und ihre Dauer werden am kommenden Freitag, dem 27. März, bei einer Sitzung des Nationalen Sicherheitsrates, an der auch die Ministerpräsidenten teilnehmen werden, bewertet. Wie üblich werden die Diskussionen auf der Grundlage der Empfehlungen von Experten und Wissenschaftlern geführt werden.

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