Der Konzertierungsausschuss hat bei seiner Sitzung von diesem Mittwoch, dem 27. Mai – auf Vorschlag der Unterrichtsminister und nach Gutachten der GEES – eine Einigung über die nächsten Schritte der Rückkehr der Schüler zur Schule erzielt. Zur Erinnerung: Im Rahmen der zweiten Phase des Lockerungsplans wurde beschlossen, den Unterricht im Vor-, Primar- und Sekundarschulwesen schrittweise wieder aufzunehmen. Für die Behörden ist die Entwicklung des Kindes eine Priorität. Tatsache ist, dass die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen auf manche Kinder erhebliche Auswirkungen haben – auf mentaler und sozialer Ebene und auf Ebene der Kenntnisvermittlung.
Bekanntlich betrifft diese Rückkehr derzeit pro Unterrichtsebene nur drei Jahrgänge, und zwar nur im Primar- und Sekundarschulwesen, während die Aktivitäten in den Kindergärten noch ausgesetzt sind. Das Hochschulwesen hat bereits den Abschluss des akademischen Jahres 2019-2020 geregelt. Der weitere Abbau der einschränkenden Maßnahmen im Unterrichtswesen hing insbesondere von der Entwicklung der Gesundheitslage in unserem Land ab.
Die Experten der GEES unterstreichen in ihrem Gutachten die verschiedenen Elemente, die weitere Lockerungen erlauben. Zunächst sind die relevanten Indikatoren in Bezug auf die Ausbreitung von COVID-19 in unserem Land nach wie vor ermutigend, auch unter Berücksichtigung der Inkubationszeit des Virus. Ferner hat sich in internationalen Wissenschaftskreisen das Wissen über das Virus in den letzten Wochen weiterentwickelt. Den Experten der GEES zufolge zeigen Studien und Erfahrungen aus verschiedenen Ländern, dass Kinder nicht nur weniger vom Virus betroffen, sondern auch weniger ansteckend zu sein scheinen. Daher wird die schrittweise Wiederaufnahme des Unterrichts auch kein erhebliches Aufflackern der Epidemie zur Folge haben, unter der Voraussetzung, dass die Schulen die Vorschriften weiter strikt einhalten.
Nach Konzertierung mit dem Sektor und in Übereinstimmung mit dem Gutachten der Experten der GEES hat der Konzertierungsausschuss Folgendes entschieden:
- Alle Klassen in den Kindergärten können ab dem 2. Juni wieder öffnen.
- Aus pädagogischen und sozialen Gründen wird nicht empfohlen, die Lehrkräfte zum Tragen einer Schutzmaske zu verpflichten, wenn sie sich um diese Kinder kümmern. Bei Kontakten zwischen Erwachsenen bleibt das Tragen einer Schutzmaske jedoch dringend empfohlen.
- Die Einhaltung des Sicherheitsabstands ist hier nicht erforderlich.
- Alle Klassen in den Primarschulen können ab dem 8. Juni wieder öffnen (mit der Möglichkeit eines „Testtags“ am 5. Juni).
- Primarschüler brauchen keine Schutzmaske zu tragen. Dem Lehrpersonal wird das Tragen einer Schutzmaske jedoch dringend empfohlen, wenn der Sicherheitsabstand nicht gewährleistet werden kann.
- Für Primarschüler untereinander können die Vorschriften in Sachen Sicherheitsabstand gelockert werden. Sie gelten jedoch weiterhin für Kontakte zwischen Schülern und Lehrkräften, zwischen Lehrkräften untereinander und zwischen Lehrkräften und Eltern.
- In den Pausen müssen die Kinder möglichst mit ihren Klassenkameraden spielen, gemäß dem Prinzip der „Kontaktblase“.
- In Bezug auf die Sekundarschulen: Wenn die Gemeinschaften beschließen, den Sekundarschulen zu ermöglichen, über die bereits erwähnten Jahrgänge hinaus weitere Schüler zurückkehren zu lassen, dann kann dies nur an einigen Tagen geschehen.
- Schülern und Lehrkräften wird das Tragen einer Schutzmaske dringend empfohlen.
- Die Hygienemaßnahmen (häufiges Händewaschen usw.) behalten für alle höchste Priorität.
- Klassenzimmer, Flure und Lehrerzimmer müssen jederzeit gut belüftet
- Nach Möglichkeit sollten Aktivitäten/Unterrichte draußen
- Jede Schul muss für den Fall, dass ein Infektionsherd entsteht, über einen Notfallplan verfügen.