Das Kernkabinett, erweitert um die zehn Parteien, die die Föderale Regierung unterstützen, billigte eine Reihe von Maßnahmen aus dem dritten Teil des Föderalen Plans für den sozialen und wirtschaftlichen Schutz.
Das erste „Paket“ betrifft Maßnahmen, die von der Föderalen Regierung bereits ergriffen wurden und über ihr ursprünglich geplantes Datum hinaus verlängert werden sollen. Die wichtigsten Maßnahmen sind:
- Kurzarbeit infolge höherer Gewalt durch „Corona“
- Überbrückungsgeld für Selbstständige
- „Corona“-Erziehungsurlaub
Diese Maßnahmen werden bis zum 31. August verlängert.
Auch andere Hilfen werden ausgeweitet, so das Einfrieren der Degressivität des Arbeitslosengelds, das Maßnahmenpaket für Künstler, die Subventionierung der ÖSHZ im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe in Höhe von drei Millionen Euro und die Förderung von Computerspenden für Schulen.
Zur Abfederung der sozioökonomischen Folgen, die sich aus einer allmählichen Wiederaufnahme des Betriebs ergeben können, wurden vier spezifische Hilfsmaßnahmen, darunter HoReCa, für stark betroffene Sektoren beschlossen. Dabei handelt es sich um:
- eine Verlängerung und Verbesserung des Überbrückungsgelds bis zum 31. August 2020, verlängerbar bis zum 31. Dezember 2020
- gleichzeitig durch eine Verlängerung der Kurzarbeit bis zum 31. Dezember 2020
- eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf 6 % bis zum 31. Dezember zur Verbesserung der finanziellen Situation der Betriebe des Gastgewerbes, ausgenommen hiervon sind alkoholische Getränke
- eine teilweise Befreiung vom Berufsteuervorabzug für die nächsten drei Monate in den von Kurzarbeit stark betroffenen Sektoren, um so die Rückkehr der Arbeitnehmer an den Arbeitsplatz zu fördern
Im Hinblick auf die Solvenz der Unternehmen werden die Bankbürgschaften verlängert. Die Modalitäten der Ausdehnung auf KMU werden demnächst im Parlament beraten. Dort werden nächste Woche auch die Vorschläge zur Unterstützung der Kunstschaffenden diskutiert.
Ebenfalls die Kaufkraft der Belgier stand im Mittelpunkt der Diskussionen. Die Teilnehmer wollen eine positive Dynamik schaffen, die in erster Linie den Bürgern, aber auch der Konjunktur unseres Landes zugutekommt. Dabei handelt es sich um:
- einen Konsumscheck von 300 Euro für die am stärksten betroffenen Sektoren. Dieser voll abzugsfähige und steuerfreie Scheck kann vom Arbeitgeber für den Kauf von Waren und Dienstleistungen im Gastgewerbe, im Kultursektor usw. gewährt werden.
- einen Zuschuss von 6×50 Euro (monatlich) für Bezieher eines Eingliederungseinkommens, für behinderte Personen und Rentner, die Bezieher der Einkommensgarantie für Betagte (GRAPA) sind. Dieser außerordentliche Zuschuss für einkommensschwache Familien soll es ihnen ermöglichen, die Schwierigkeiten zu überbrücken.
- einen Bahnpass mit zehn Fahrten (SNCB) für jeden Einwohner Belgiens, der bei Inanspruchnahme vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 genutzt werden kann. Der Fahrradzuschlag wird vorübergehend aufgehoben.
Darüber hinaus wurde vereinbart, die ÖSHZ im Rahmen einer ergänzenden vorübergehenden Erhöhung des Erstattungssatzes um 15 % durch die Föderale Regierung zusätzlich zu unterstützen. Über dieses erste vereinbarte Maßnahmenpaket hinaus kamen die zehn Parteien überein, weitere sinnvolle Hilfsmaßnahmen als Ergänzung dieses ersten Pakets zu erörtern.