Der Nationale Sicherheitsrat, erweitert um die Ministerpräsidenten, ist am 23. Juli zusammengetreten, um die Gesundheitslage in unserem Land zu bewerten und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.
In Anbetracht der epidemiologischen Indikatoren ist beschlossen worden, Phase 5 des Lockerungsplans nicht zu starten. Die Höchstanzahl Personen bei Empfängen und Veranstaltungen mit Publikum bleibt also unverändert. In Bezug auf Handelsmessen ist eine Wiederaufnahme der Tätigkeiten für den 1. September vorgesehen, jedoch unter strengen Auflagen und abhängig von der Entwicklung der Epidemie.
Der Nationale Sicherheitsrat hat eine Reihe von Maßnahmen getroffen, die ab Samstag, 25. Juli, im ganzen Land anwendbar sein werden.
- Zusätzlich zu den bereits geltenden Verpflichtungen wird das Tragen einer Mundschutzmaske ebenfalls an folgenden Orten Pflicht:
- auf Märkten, Trödelmärkten und Kirmessen,
- in Einkaufsstraßen und an belebten (privaten oder öffentlichen) Orten wie von den lokalen Behörden bestimmt,
- in den öffentlich zugänglichen Bereichen aller öffentlichen Gebäude,
- in Gaststätten außer an den Tischen.
- In allen anderen Fällen wird das Tragen einer Mundschutzmaske stark empfohlen, vor allem, wenn der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann.
- Nightshops müssen nun früher, nämlich um 22 Uhr, schließen.
- Kunden im Gaststättengewerbe werden gebeten, eine E-Mail-Adresse oder eine Telefonnummer zu hinterlassen, sodass sie im Fall einer Infektion rechtzeitig benachrichtigt werden können. Diese Information wird nach 14 Tagen vernichtet und kann nicht zu anderen Zwecken als der Bekämpfung des Coronavirus genutzt werden.
Generell wurde beschlossen, die Kontrollen zu verschärfen.
Da die epidemiologische Situation von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich ist, kommt den lokalen Behörden eine herausragende Rolle zu.
Sie handeln im Rahmen des Ministeriellen Erlasses. Darüber hinaus können sie ergänzende Vorsorgemaßnahmen in Betracht ziehen. Damit die Maßnahmen im ganzen Land kohärent bleiben, geschieht dies in Absprache mit den Regionen und den Gouverneuren.
Andererseits haben die lokalen Behörden die Möglichkeit, bei Ausbrüchen auf ihrem Gebiet sofort einzugreifen. Die Regionen liefern Gesundheitsinformationen und stellen den Bürgermeistern einen Leitplan mit schrittweisen Maßnahmen zur Verfügung, die auf kommunaler Ebene ergriffen werden können und von der Schließung eines einzelnen Lokals bis zur Verhängung eines lokalen Lockdowns reichen. Selbstverständlich stehen die Bürgermeister für die verbale und visuelle Kommunikation der in ihrer Gemeinde getroffenen Maßnahmen ein. Im Sinne einer Zusammenarbeit mit allen Regierungsebenen müssen sie in ihrem Vorgehen unterstützt werden.
Schließlich ist es wesentlich, die geltenden sechs goldenen Regeln nicht zu vergessen:
- Respektieren Sie die Hygienemaßnahmen.
- Halten Sie vorzugsweise Ihre Aktivitäten im Freien ab.
- Seien Sie besonders vorsichtig mit schutzbedürftigen Personen.
- Halten Sie einen Sicherheitsabstand ein (1m50).
- Beschränken Sie Ihre Kontakte auf 15 Personen pro Woche.
- Und begrenzen Sie Treffen auf 15 Personen.
Was die 15er-Blase betrifft: Während der Pressekonferenz wurde daran erinnert, dass diese Regel unbedingt eingehalten werden muss, um eine schnelle Ausbreitung des Virus zu verhindern. Jeder muss in der Lage sein, eine Liste aller Personen zu erstellen, mit denen er in der vergangenen Woche engen Kontakt hatte.